Der parlamentarische Rechtsausschuss hat die Änderungen des Gesundheitsgesetzes angenommen. Sie sollen die Maßnahmen nach dem Ende des Notstands am 13. Mai regeln. Im Falle eines Seuchenrisikos werde die Regierung und nicht der Gesundheitsminister darüber bestimmen, ob im Land oder in einzelnen Regionen der Notstand ausgerufen wird. Die Verordnung kann beim Obersten Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Bußgelder für Verstöße gegen die Epidemie-Regeln bleiben erhalten.
Aufgrund der Krise in diesem Jahr haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 60 Tage unbezahlten Urlaub, der als Dienstzeit angerechnet wird.
Über die Novellen zum Gesundheitsgesetz soll am Dienstag, den 12. Mai, im Parlament in zweiter Lesung abgestimmt werden, die dann am 14. Mai in Kraft treten sollen.
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