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Verlängerung einiger Antikrisenmaßnahmen gebilligt

Der Nationale Rat für trilaterale Zusammenarbeit hat die Krisenbekämpfungsmaßnahme 60:40 bis zum 31. März 2021 verlängert. Sie gilt für Arbeitnehmer, die vom 13. März bis 31. Dezember 2020 Teilzeit gearbeitet haben, in unbezahltem Zwangsurlaub waren..

29.12.20 15:20 |
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