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Wir können ab 2025 ohne Vertragsstrafen auf Mobilfunkdienste verzichten

Wenn der Mobilfunkbetreiber eine Indexierung an die Inflation ankündigt, haben wir das Recht, die Mobilfunkdienste zu kündigen, ohne Strafgebühren zahlen zu müssen, berichtete BNT. Stoil Alipiew, Vorsitzender der Verbraucherschutzkommission,..

25.03.24 08:58 |
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