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Parteien dürfen bis 1,5 Mio. Euro für Wahlkampagne ausgeben

Der Wahlkampf für die Parlamentswahlen am 2. April muss mit Eigenmitteln der Parteien, der an den Koalitionen beteiligten Parteien und der Mitglieder der Initiativausschüsse, der eingetragenen Kandidaten sowie Spenden von Privatpersonen finanziert..

21.02.23 18:21 |
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