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Gewerkschaften wollen Gesetzesnovellen zum Schutz der Arbeits- und Sozialrechte

In vielen bulgarischen Nähfabriken wird die Arbeit kriminell schlecht bezahlt, sagt der Vorsitzende der Föderation „Leichte Industrie“ der Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften Georgi Stankow.
Foto: BGNES
Die größte bulgarische Gewerkschaftsvereinigung, die Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften Bulgariens startete am Europa-Tag am 9. Mai eine nationale Kampagne zum Schutz der Arbeits- und Sozialrechte der bulgarischen Bürger. Die zuständige Gesetzgebung ist unvollständig. Damit sich die Bulgaren wie wirkliche Europäer fühlen können, sind Gesetzesnovellen im Geiste der EU-Charta der Grundrechte der Bürger notwendig, sind die Gewerkschaftler überzeugt und haben konkrete Vorschläge dazu.

Der soziale Schutz bei uns ist noch nicht auf europäischem Niveau, trotz unserer EU-Mitgliedschaft, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Plamen Dimitrow. Es besteht Mangel bei wichtigen Rechten der Arbeiter. Z.B. bei den Garantien der Gewerkschaftsvertretung, den Kollektivverträgen und dem Streikrecht, bei den gerechten und sicheren Arbeitsbedingungen. Außerdem müssen die Diskriminierung im Arbeits- und sozialen Bereich beseitigt und das Recht auf Freizügigkeit sichergestellt werden, d.h. das Recht der Bulgaren als Bürger eines EU-Landes frei in allen anderen EU-Ländern zu arbeiten.

Wie ist es bei uns bestellt? In Bulgarien gibt es kein Gesetz, das das Streikrecht zum Schutz der Arbeitsrechte regelt. Das gegenwärtig gültige Gesetz zur Regelung der kollektiven Arbeitskonflikte aus dem Jahre 1990 regelt nicht das Streikrecht, sondern nur die Arbeitskonflikte. Andererseits ist das Streikrecht zum Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Arbeitenden in der 1991 verabschiedeten neuen bulgarischen Verfassung als grundlegendes Menschenrecht verankert. Für seine Verwirklichung ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die bis heute fehlt.

Die andere notwendige Gesetzesregelung betrifft das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung, insbesondere in den kleinen Firmen. Die Arbeitgeber dort verstehen es jeden zu entlassen, der eine Gewerkschaftsgruppe zu bilden versucht und ihnen auf diese Weise das Recht auf kollektive Vertretung verweigert. Die Gewerkschaften schlagen außerdem vor, das Nichtzahlen oder verzögerte Auszahlen der Löhne strafrechtlich zu verfolgen.

Der Vorsitzende der Föderation „Leichte Industrie“ der Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften Georgi Stankow erläutert: „Wir möchten das Nichtzahlen der Löhne kriminalisieren, nicht damit dieser oder jener Arbeitgeber ins Gefängnis wandert. Diese Kriminalisierung soll eine Prävention gegenüber inkorrekten Arbeitgebern sein, die die Löhne monatelang absichtlich zurückhalten. Oder solche Arbeitsnormen festlegen, die der Arbeiter beim besten Willen nicht erfüllen kann und so schlecht bezahlt wird.“

Nach Kontrollen der Zentralen Arbeitsinspektion und der Verhängung von Sanktionen begannen die meisten Arbeitgeber die ausstehenden Löhne auszuzahlen, die sich in ganz Bulgarien auf Millionen Lewa belaufen. Falls der Arbeiter den ihm zustehenden Lohn dennoch nicht erhält, kann er dann gegen den Arbeitgeber vor Gericht ziehen. Das ist aber teuer und dauert lange. Falls der ausstehende Lohn durch Lohnzettel oder Gehaltsliste belegt werden kann, sollte der Gerichtsvollzieher laut den Gewerkschaften die Auszahlung erzwingen können. Gegenwärtig erlaubt es das Gesetz nicht.

Der Vorsitzende der Föderation „Leichte Industrie“ der Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften Georgi Stankow erläutert die Notwendigkeit des Schutzes der Beschäftigten in den Nähfabriken, wo die Arbeit kriminell schlecht bezahlt wird: „Der gesetzliche Mindestlohn in Bulgarien beträgt 122 Euro im Monat. Aber durch die Arbeitsnormen kommt es dazu, dass der Arbeiter in 22 Arbeittagen weniger als 97 Euro verdient. Dieses Geld wird um Steuern und Sozialausgaben verringert und dem Arbeiter bleiben weniger als 70 Euro im Monat. Es gibt ja auch Firmen, in denen die Löhne 40 Euro im Monat ausmachen und sie werden Monate lang zurückgehalten. Man darf nicht an die Gründung einer Gewerkschaftsorganisation in einer solchen privaten Firma denken, denn man würde sofort entlassen werden. Es gibt viele solche Fälle.“
In Bulgarien gibt es 5000 Nähfirmen, meistens in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit. Die Eigentümer sind sowohl bulgarische Unternehmer als auch solche aus anderen EU-Staaten.

Übersetzung: Vladimir Daskalov
По публикацията работи: Milka Dimitrowa


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