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Änderungen des Arbeitsgesetzbuches reglementieren Fernarbeit

Foto: BGNES
Fernarbeit, die man nicht nur von zuhause, sondern aus jedem Ort auf dem Planeten ausüben kann, ist nunmehr von unserer Arbeitsgesetzgebung voll reglementiert. Mit den Änderungen des Arbeitsgesetzbuches gibt es grünes Licht für diese Art von Arbeit und für die Rechte für diejenigen, die sie vorziehen. Von ihr werden wahrscheinlich viele Arbeitgeber Gebrauch machen, weil sie dadurch sparen. Worin bestehen die neuen Bestimmungen?

Stellen Sie sich vor, dass sie ein guter Buchalter sind, aber sie wohnen in Warna an der bulgarischen Schwarzmeerküste, ca. 400 km von der Hauptstadt Sofia entfernt. Eine Firma in Sofia schätzt Ihre Fähigkeiten und möchte Sie mit ihrer Buchführung beauftragen. Es gibt kein Problem, weil Sie dafür nur einen Computer brauchen. Oder Sie sind ein Computerfachmann und entwickeln Software. Dafür brauchen Sie nicht einmal einen ständigen Arbeitsplatz. Sie können es auch z.B. von den Malediven aus tun, wo Sie Urlaub machen. Und Ihr Kollege z.B., lebt in den USA und Sie kennen ihn nicht persönlich. Das alles sind Beispiele für Fernarbeit uns sie unterscheidet sich allerdings von der Heimarbeit. Die Fernarbeit ist vor allem durch den Einsatz von Informationstechnologien möglich. Die von der bulgarischen Volksversammlung verabschiedeten Novellen des Arbeitsgesetzbuches reglementieren die Arbeitsbedingungen, die Einstellung der Mitarbeiter dieses virtuellen Büros und andere damit verbundene Probleme. Zu den Novellen des Arbeitsgesetzbuches wurde Einvernehmen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern erzielt.

Die aus der Ferne arbeitenden werden nunmehr gleiche Arbeits- und Versicherungsrechte mit den anderen Angestellten der Firma haben und mit ihnen wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Für viele Menschen ist das die Möglichkeit die Arbeits- mit den familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen und sie ziehen diese Art Beschäftigung vor. Die Erfahrung zeigt, dass diese Art der Beschäftigung immer mehr um sich greift. Bulgarien passt seine Gesetzgebung an diese Gesetzesänderungen der europäischen und internationalen Gesetzgebung an.

Die Fernarbeit oder Arbeit aus der Entfernung kann laut dem stellvertretenden Vorsitzenden der Bulgarischen Wirtschaftskammer Dimitar Brankow über verschiedene Arbeitverträge erfolgen. Auftragsvertrag und normaler Arbeitsvertrag oder direkter Vertrag zwischen zwei Händlern oder zwei Firmen.

„Das Interesse wird zunächst nach meiner Meinung den Dienstleistungen gelten, die aus der Entfernung zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden sich eher ausländische Arbeitgeber, ausländische Firmen interessieren und zwar im Rahmen des sog. Outsourcing von Dienstleistungen, das heißt die Übertragung von Dienstleistungen an einen Subunternehmer“, sagt Dimitar Brankow. „Anstelle die visuelle Kontrolle z.B. in einem Geschäft in Großbritannien an Ort und Stelle von einer Person auszuüben, die dort arbeitet, kann diese visuelle Kontrolle von einem bulgarischen Arbeiter oder einer bulgarischen Firma laut Vertrag ausgeübt werden. Die britische Firma reduziert auf diese Weise ihre Ausgaben. Die staatlichen Angestellten haben in vielen Ländern keinen Arbeitsplatz in der Verwaltung, d.h., in einer konkreten Behörde, Büro usw. Sie erfüllten einfach ihre Funktionen als auswärtige Angestellte dieser Verwaltung.“

Würden die bulgarischen Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzen? Laut Dimitar Brankow würden sich dafür vor allem Firmen entscheiden, bei denen für die Erfüllung einer Tätigkeit oder Dienstleistung kein konkreter Arbeitsplatz im physischen Sinne notwendig ist. Zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers gehört die notwendige Hard- und Software für die Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die Wartung der Technik, sowie Zubehör. Der Arbeitende programmiert seinen Arbeitstag, sowie den Urlaub selbst nach den Normen der Arbeitsgesetzgebung und des unterzeichneten Vertrages. Während der Chef im Büro in jedem Augenblick sehen kann, wer was tut, ist die Kontrolle bei der Fernarbeit durch die Flexibilität der Arbeitszeit verschieden. Der Angestellte ist verpflichtet ein Dokument auszufüllen, das vom Arbeitgeber gebilligt ist, in dem die Arbeitsstunden und die geleistete Arbeit aufgezeichnet werden. Falls der Arbeitgeber damit unzufrieden ist, kann der Vertrag aufgelöst werden.

Übersetzung: Vladimir Daskalov
По публикацията работи: Milka Dimitrowa


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