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Bulgarisches Helsinki-Komitee veröffentlicht kritischen Bericht zu Menschenrechten im Lande

Am beunruhigendsten für das Bulgarische Helsinki-Komitee ist die ernsthafte Untergrabung der Unabgängigkeit der Gerichte.
Foto: BGNES
Verbesserung des rechtlichen Rahmens, Novellierung einer Reihe von Gesetzen, Verabschiedung von wichtigen Strategien zur besseren Einhaltung der Menschenrechte, aber auch eine Reihe von ernsten Problemen in verschiedenen Bereichen, darunter die Unabhängigkeit der Judikative, Meinungsfreiheit, übermäßige Gewaltanwendung seitens der Polizei. Das sind in Kürze die Schlussfolgerungen im Jahresbericht zum Zustand der Menschenrechte in Bulgarien 2011 des Bulgarischen Helsinki-Komitees. Die unabhängige Menschenrechtsorganisation veröffentlicht solche Berichte seit 1993 und sie sind ein Barometer für die Einhaltung der Menschenrechte in unserem Land.

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Am beunruhigendsten für mich war die ernsthafte Untergrabung der Unabgängigkeit der Gerichte im vergangenen Jahr und damit des Rechtsstaates“, sagte die Anwältin und Direktorin des Rechtsprogramms des Bulgarischen Helsinki-Komitees Margarita Iliewa. „Die Unabgängigkeit der Gerichte wurde einer Reihe von ernsten Angriffen seitens der Exekutive unterzogen – vor allem seitens des Vize-Regierungschefs Zwetan Zwetanow, und des Obersten Gerichtsrates und seines Inspektorrats. Wir wurden Zeugen der Einsetzung von lenkbaren, gehorsamen Menschen auf Schlüsselstellungen und der Einschüchterung der übrigen Richter durch öffentliche Drohungen und Entlassungen wegen disziplinärer Verstöße. Auch internationale Instanzen äußerten im vergangenen Jahr 2011 die Ansicht, dass die Unabhängigkeit des Gerichtes und als Folge das Primat des Gesetzes in Bulgarien bedroht sind. Ich meine den UN-Berichterstatter zur Unabhängigkeit des Gerichtes und der Anwälte und die Vereinigung der europäischen Richter.“

Laut dem Bericht des Bulgarischen Helsinki-Komitees hat sich 2011bei uns die Lage mit der ethnischen Diskriminierung in Bezug auf die Roma-Minderheit verschlechtert. Der Prozess der Deinstitutionalisierung der behinderten Kinder verlaufe langsam und mit einem zweifelhaften Erfolg. Es bestünden Probleme mit den Menschenrechten auch mit den Institutionen für geistig behinderte Erwachsene. Vom Bulgarischen Helsinki-Komitee wird auch darauf hingewiesen, dass die häufige und willkürliche Abhörpraxis durch die Sicherheitsdienste im vergangenen Jahr zu einer ernsten Verletzung der Rechte auf Privatleben von Tausenden Menschen geführt hat.

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Die rechtlichen Garantien und praktischen Möglichkeiten für die Ausübung des Rechtes auf Asyl und internationalen Schutz blieben in Bulgarien weiterhin auf einem sehr niedrigem Niveau. Bulgarien kehrt weiterhin den Rücken den Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Die Überbelegung in den Gefängnissen bleibt ein außerordentlich ernstes Problem“, sagt der Vorsitzende des Bulgarischen Helsinki-Komitees Krassimir Kanew. „Die bulgarischen Gefängnisse sind prinzipiell Orte, an denen die Menschen nicht nur ihre Freiheit verlieren, sondern auch erniedrigt werden“, sagt er weiter. „Die Bedingungen sind in einigen von ihnen unmenschlich. Wir weisen als besonders beunruhigend in bezug auf die Menschenrechte die Lage in den Gefängnissen in Warna und in Burgas. Zum ersten Mal seit wir die Vollzugsanstalten beobachten, und wir tun es seit dem Beginn der 90er Jahre, sehen wir Menschen, die im Gefängnis auf dem Boden schlafen. Die Reduzierung der Möglichkeit für die Strafgefangenen zu arbeiten und sich zu beschäftigen, vertieft weiterhin die Probleme in den Gefängnissen.“

Zu den positiven Änderungen, die im Menschenrechtsjahresbericht des Bulgarischen Helsinki-Komitees vermerkt sind, gehört der Fortschritt bei der Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes durch das Oberste Verwaltungsgericht und der Gesetzentwurf des bulgarischen Innenministeriums zur Einführung des Standards der „absoluten Unumgänglichkeit“ der Gewalt- und Waffenanwendung durch die Polizei. Berücksichtigt wurde auch die Mitte vergangenen Jahres von der Regierung verabschiedete Konzeption der staatlichen Kinderrechtspolitik. Sie sieht die Abschaffung der Gesetzgebung und der Institutionen im Zusammenhang mit dem repressiven System der Bekämpfung der antisozialen Aktivitäten von Minderjährigen vor. Und die Übernahme des Schutzsystems für Kinder, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten durch soziale und Bildungsmaßnamen im Einklang mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte der Kinder.

Übersetzung: Vladimir Daskalov
По публикацията работи: Diana Hristakiewa


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