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Wie ist es um die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren bestellt?

Foto: www.europarl.bg
In Zeiten der Wirtschaftskrise sind die Statistikdaten in Europa besorgniserregend. Allein die Jugendarbeitslosigkeit beträgt in den einzelnen Ländern zwischen 10 und 50 Prozent. Allen voran in Spanien, wo jeder zweite Jugendliche arbeitslos ist. In Bulgarien lag die Arbeitslosenquote für März bei 12,6 Prozent, wobei jeder dritte Jugendliche im Alter bis 29 Jahre ohne Job ist. Aus diesem Grund gehen viele EU-Bürger in anderen Staaten der Gemeinschaft auf Arbeitssuche. Die gegenwärtige EU-Politik ist besonders auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit unter Jugendlichen gerichtet. Diese und andere Themen wurden auf einem Bürgerforum in Sofia mit EU-Abgeordneten diskutiert.

Am 29. März 2012 wurde vom EU-Parlament die Entschließung "Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten" verabschiedet. In dieser werden die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft, in denen weiter Übergangsreglungen für den Arbeitsmarkt-Zugang von bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern gelten, aufgefordert, ihre Entscheidungen aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes, des Diskriminierungsverbots, des ungerechtfertigten Charakters dieser Entscheidungen und aufgrund des Grundsatzes der Solidarität so schnell wie möglich zu überprüfen, damit die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte am Arbeitsmarkt für rumänische und bulgarische Staatsbürger nicht länger beschnitten sind.

Das betreffe de facto die Personenfreizügigkeit der Bürger, die Anerkennung der Berufsabschlüsse, den freien Informationszugang sowie antidiskriminierende Politiken und freie Wahl seitens der Arbeitnehmer, betonte der bulgarische EU-Abgeordnete Metin Kazak aus der Allianz der Liberalen und Demokraten. "Gegenwärtig können bulgarische Bürger ohne gesonderte Erlaubnis in Griechenland, Dänemark, Estland, Island, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, in der Slowakei, in Ungarn, Finnland, Tschechien und Schweden arbeiten - vermerkt Metin Kazak. - In diesen Ländern können die Bulgaren frei nach Arbeit suchen oder sich zwecks Jobvermittlung bei den Arbeitsämtern einschreiben. Seit dem 1. Januar 2012 gelten für bulgarische und rumänische Fachkräfte gelockerte Bedingungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ebenfalls seit Jahresbeginn können Bulgaren und Rumänien mit der Anmeldung eines Wohnsitzes in Island arbeiten. Leider brauchen bulgarische Arbeitnehmer für Österreich, Belgien, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Großbritannien und Frankreich nach wie vor eine Arbeitserlaubnis. Auch muss der Arbeitgeber eine freie Stelle zuerst in seinem Land offerieren und darf erst dann auf einen Ausländer zurückgreifen, wenn er im Inland keinen geeigneten Kandidaten dafür gefunden hat. Es liegt auf der Hand, dass derartige Verfahren für Arbeitgeber sehr nervenaufreibend sind und deshalb oft vermieden werden."

Die Hauptgründe für Bulgaren, im Ausland nach Arbeit zu suchen, sind die gute Bezahlung, die soziale Sicherheit sowie Realisierungsmöglichkeiten für hochqualifizierte Fachleute. Laut Wioleta Stanischitsch, Chefin des EP-Informationsbüros in Bulgarien, habe der Bericht der EU-Kommission die Auffassung widerlegt, dass Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten in Krisenzeiten eine zusätzliche Last für die nationalen Arbeitsmärkte darstellen. Dank der bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmer in anderen EU-Staaten sei das EU-BIP um 0,3 Prozent angestiegen. Ende 2012 hielten sich rund 3 Millionen Bulgaren und Rumänen in den restlichen 25 EU-Staaten auf.

"Studien der alten EU-Länder belegen, dass die Entlohnung gerade einmal 0,28 niedriger ist, als sie ohne die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen wäre. D.h. das soziale Dumping, das vor dem Beitritt der neuen Staaten in aller Munde war, ist offensichtlich nicht eingetreten", fügt Sinaida Zlatanowa, Leiterin der EK-Vertretung in Sofia, hinzu.

Laut Bericht der EU-Kommission gibt es, was den Empfang von Sozialhilfe seitens ausländischer Arbeitnehmer in den jeweiligen Staaten betrifft, keine Angaben über übermäßige Missbrauchspraktiken. Darüber hinaus hätte der Arbeitsmigrantenstrom eine positive Wirkung auf die öffentlichen Finanzen des Empfängerlandes.

Übersetzung: Christine Christov
По публикацията работи: Milka Dimitrowa


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