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Volksbefragung zum Wahlgesetz – alte Ideen unter neuen politischen Bedingungen

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Foto: BGNES

Staatspräsident Rossen Plewneliew hat am Mittwoch vorgeschlagen, zusammen mit den Kommunalwahlen am 25. Oktober auch eine Volksbefragung durchzuführen, bei der die Wähler ihre Meinung dazu abgeben sollen, ob ein Teil der Parlamentsabgeordneten nach dem Mehrheitswahlprinzip gewählt werden sollen, ob die Stimmabgabe bei Wahlen und Volksbefragungen zur Pflicht erklärt wird und ob die Möglichkeit der Fernwahl auf elektronischen Wege – etwa über das Internet – gegeben werden soll. Das Staatsoberhaupt gab zu, dass sich diese Vorschläge nicht sehr von denen unterscheiden, die er schon vor rund einem Jahr gemacht hatte. Die Vorschläge mögen also nicht ganz neu sein, doch jetzt sind die politischen Bedingungen etwas anders als noch vor einem Jahr.

Der Vorschlag des Präsidenten im vergangenen Jahr, eine solche Volksbefragung durchzuführen, wurde vom Parlament abgelehnt – genauer von der damaligen Parlamentsmehrheit, bestehend aus der Bulgarischen sozialistischen Partei, der Bewegung für Rechte und Freiheiten und der Partei „Ataka“. Diese bilden im jetzigen Parlament nun aber die Opposition. Die Mehrheit befürchtete damals, am Vorabend der vorgezogenen Parlamentswahlen, dass eine Volksbefragung über die Regeln, wie die Wahlen ablaufen sollen, ihre eigenen Bemühungen für Änderungen im Wahlgesetz kompromittieren würden. Jetzt gibt es eine neue Parlamentsmehrheit und die Hauptkräfte darin – die GERB-Partei und der Reformatoren-Block – sind dieser Idee gegenüber positiv eingestellt. Vor einer Woche schon brachte GERB Vorschläge für Änderungen in Gesetz über die Volksbefragungen ein, die unter anderem vorsehen, dass sie zusammen mit Wahlen durchgeführt werden. Möglichkeiten dazu bestünden jetzt also mit den Kommunalwahlen in diesem Jahr, den Präsidentschaftswahlen 2016 und den nächsten Parlamentswahlen 2018. Der Reformatoren-Block schlägt wiederum vor, dass die Mindestzahl der Stimmen für die Anberaumung von Volksbefragungen und für die Anerkennung ihrer Ergebnisse gesenkt werden. Solche Vorschläge, die sich in den Zahlen unterscheiden, haben auch andere Parteien eingebracht und derzeit wird darüber im Parlament verhandelt.

Die Bulgarische sozialistische Partei wird allem Anschein nach, obwohl sie jetzt in Opposition ist und im vergangenen Jahr gegen eine solche Volksbefragung war, diese nun unterstützen. Vertreter der Partei machten schon Äußerungen in dieser Richtung und begründeten das mit der Meinung, dass die Sozialisten sich bei der Arbeit am jetzigen Wahlgesetz ebenfalls für eine Wahlpflicht, für die Einführung von Elementen der Mehrheitswahl und für elektronische Stimmabgabe eingesetzt haben.

Die Bewegung für Rechte und Freiheiten wird wahrscheinlich dagegen sein. Bereits Ende März erklärte der Vorsitzende der Bewegung Ljutwi Mestan, dass die Einführung der Wahlpflicht einen Schritt gegen seine Partei darstellen würde. Seinen Worten zufolge würden die Politiker auf diese Weise versuchen, die Verantwortung für die niedrige Wahlbeteiligung den Wählern zuzuschieben. Nach Meinung vieler Politiker und Experten profitiert die Bewegung für Rechte und Freiheiten bei Wahlen gerade von der niedrigen Wahlbeteiligung.

Der Vorschlag, eine nationale Volksbefragung durchzuführen, muss nun vom Rechtsausschuss des Parlaments gebilligt werden, bevor er im Plenarsaal zur Abstimmung kommt. Laut dem Gesetz haben die Abgeordneten das Recht, eine Redaktion der Fragen vorzunehmen, nicht aber ihren Sinn zu ändern.

Übersetzung: Petar Georgiew



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