Im benachbarten Mazedonien wollen mindestens 200.000 mazedonische Staatsbürger die bulgarische Staatsbürgerschaft beantragen. Das geht aus den Angaben des Parlamentsausschusses für die Auslandsbulgaren hervor. Das erfordert eine Präzisierung der Prozedur zur Anerkennung der bulgarischen Herkunft.
Das Dokument über die ethnische Herkunft gehört zu den wichtigsten bei der Beantragung der bulgarischen Staatsbürgerschaft seitens im Ausland geborener ethnischer Bulgaren. Es wird von der Staatlichen Agentur für Auslandsbulgaren ausgestellt. Eine Inspektion der Staatsanwaltschaft hatte bereits Anfang 2014 Missstände bei der Ausstellung ermittelt, was dazu führte, dass sie der Rat für Staatsbürgerschaften am Justizministerium kaum anerkennt und zusätzliche Dokumente vom Antragsteller verlangt. Das Problem muss schleunigst behoben werden, zumal es sich nicht einzig um einen Konflikt zwischen zwei Institutionen handelt.
Es ist kein Geheimnis: Viele, die die bulgarische Staatsbürgerschaft beantragen tun es, um ungehinderter in andere EU-Länder zu migrieren. Daher kann Bulgarien keineswegs aufrichtig behaupten, dass es dem Migrationsdruck aus dem Nahen Osten nach Westeuropa stand hält, gleichzeitig aber den Zufluss aus anderen Regionen erleichtert und das gegen die eigene Gesetzgebung verstoßend. Dabei ist der Andrang aus den Gebieten mit ethnisch-bulgarischer Bevölkerung um ein Zehnfaches größer und geht in die Hunderttausende. Ethnische Bulgaren leben in Albanien, der Ukraine, dem Kosovo, in Moldawien, Serbien, der Türkei und sogar in Argentinien. Die problemlose Vergabe der bulgarischen Staatsbürgerschaft an sie, kann aber Probleme in den entsprechenden Ländern selbst bereiten. Falls 200.000 Mazedonier tatsächlich die bulgarische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten, wäre mit einem Mal rund ein Zehntel der Bevölkerung in Mazedonien bulgarisch. Bulgarien selbst könnte so viele Menschen auf einmal auch nicht aufnehmen. Während der dramatischen Ereignisse in der Ukraine, in der über 300.000 ethnische Bulgaren leben, wiesen Analysen aus, dass Bulgarien nicht über Kapazität zur Aufnahme solcher Menschenmassen verfügt.
Dieser Tage wird der bulgarische Justizminister im Parlamentsausschuss für Auslandsbulgaren entsprechende Maßnahmen besprechen. Er wollte bereits im Mai einen Bericht über die Lage vorstellen, tat es aus unbekannten Gründen jedoch nicht. Falls er auch diesmal keinen Bericht vorlegen sollte, will der Ausschuss Gesetzesänderungen anstreben, um die Dinge zu bereinigen. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die Antragsteller für die bulgarische Staatsbürgerschaft lediglich eine notariell beglaubigte Herkunftserklärung vorlegen müssen; die Richtigkeit der Angaben solle die Agentur für Auslandsbulgaren prüfen. Auf diese Weise würden aber die Spannungen zwischen den zwei Institutionen noch größer werden.
Die Öffentlichkeit in Bulgarien erwartet Lösungen, die den nationalen Interessen förderlich sind. Gleichzeitig sollen sie aber keiner Konjunktur oder nationalistischen Ideen folgen und gesetzwidrige Praktiken ausschließen… und müssen real umsetzbar sein und den internationalen Normen entsprechen…Es ist wahrlich ein salomonisches Urteil gefragt!
Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow
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