Der Wahlkampf für die vorgezogenen Parlamentswahlen in Bulgarien wird vom 24. Februar bis zum 24. März dauern. Wie schon so oft wurden in letzter Sekunde einige Wahlregeln geändert.
Wenige Stunden vor der Eröffnung des Wahlkampfs hat das Verfassungsgericht auf eine Beschwerde der Bürgerbeauftragen Maja Manolowa hin die Sanktionen gegen Wahlverweigerer aufgehoben, mit dem Argument, dass sie der Verfassung widersprechen. Das Gericht hat aber die mit Art. 3 in der Wahlprozessordnung reglementierte Wahlpflicht nicht außer Kraft gesetzt, so dass sie trotz Sanktionsaufhebung formell weiter besteht. Sinn und Zweck der Wahlpflicht ist es eigentlich, die Wahlaktivität zu fördern. Ob sie aber in Bulgarien etwas bewirkt hat, ist schwer zu sagen, weil sie nur bei den letzten Wahlen gültig war. Bulgariens Bürgerbeauftrage Maja Manolowa ist aber mit dem Erzielten zufrieden und meint, an Stelle von Sanktionen gegen Wahlverweigerer müsse man sich Stimuli für jene Wähler einfallen lassen, die den Gang zu den Wahlurnen machen. Dazu kann es aber erst nach den Wahlen kommen und das auch nur im Falle, dass die neugewählten Politiker das befürworten.
Der Wahlkampf ist angelaufen, ohne dass Klarheit darüber herrscht, ob alle Wahllokale mit Wahlmaschinen ausgerüstet werden können. Für die Lieferung der Wahlmaschinen hat sich bislang nur eine Firma beworben. Es ist aber ungewiss, ob die allen technischen und finanziellen Anforderungen entspricht, um mit der Zustellung beauftragt zu werden. Der Zentralen Wahlkommission und der Interimsregierung zufolge stellt der Mangel an elektronischen Wahlgeräten keine Verletzung der Wahlrechte dar, weil die Wähler weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Stimme wie gewohnt mit Papier und Stift abzugeben. Ihre Kontrahenten meinen jedoch, dass die Nichterfüllung dieser Vorgabe einen Grund für die Anfechtung der Wahlergebnisse liefern könnte.
Zu Beginn der Wahlkampagne herrscht auch keine Klarheit darüber vor, wieviel Bulgaren im Ausland von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen wollen und auch nicht, wo genau Wahllokale im Ausland eingerichtet werden. Formell gesehen dürfte dies kein Problem sein, weil die Dokumente zur Stimmabgabe im Ausland bis zum 28. Februar eingereicht werden können. Was die Bestimmungen der Orte für die Wahllokale angeht, ist noch Zeit bis zum 4. März. Das Problem jedoch ist, dass die Auslandsbulgaren, im Unterschied zu unseren Landsleuten hier, nicht die Möglichkeit haben werden, für konkrete Kandidaten zu votieren, sondern nur für Parteien. Grund für dieses Manko ist, dass es trotz aller Proteste und politischen Versprechen nicht zur Einrichtung eines neuen Wahlkreises für die im Ausland lebenden Bulgaren gekommen ist, damit sie ihre Stimmen auch für konkreten Kandidaten abgeben können.
Letzten Endes ist das ganze Chaos vor den Neuwahlen am 26. März nicht weiter fatal, weil das Votum keinen realen Gefahren ausgesetzt ist. Die soziologischen Studien belegen aber, dass die Bevölkerung mit den Politikern chronisch unzufrieden ist, was den Wunsch nach Veränderungen noch zusätzlich steigert.
Übersetzung: Rossiza Radulowa
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