In den mazedonischen Medien wurde die Nachricht verbreitet, im Gesetzentwurf zum Schutz der Minderheiten in Albanien, an dem die Regierung in Tirana arbeitet, werde das Vorhandensein einer mazedonischen, griechischen, walachischen, montenegrinischen, serbischen, bosnischen und ägyptischen Minderheit anerkannt, nicht aber einer bulgarischen. Das hat in Sofia für heftige Reaktionen gesorgt.
Der Europaabgeordnete aus den Reihen der GERB-Partei Andrej Kowatschew versuchte, die Gemüter zu beschwichtigen, indem er erklärte, dass in das albanische Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht wurde, der aber noch nicht verabschiedet worden ist. Aus diesem Grund sei die Nachricht, dass die bulgarische Minderheit offiziell nicht anerkannt werde, eine Zeitungsente, die darauf abziele Spannungen zu schüren. Worten von Kowatschew zufolge ist ein Teil der akademischen Gemeinschaft in Mazedonien gegen die Anerkennung der bulgarischen Minderheit in Albanien, weil dies ihre These widerlegen würde, dass es auf mazedonischem Territorium nie Bulgaren gegeben hätte. Der frühere Botschafter Bulgariens in Tirana Bobi Bobew hat in Erinnerung gerufen, dass das einzige aktive politische Thema, dass der bulgarische Staat mit Albanien in der Vergangenheit diskutiert hat, eben der Status der bulgarischen Bevölkerung dort war. Nur habe Jugoslawien seinerzeit alles daran gesetzt, um diesen Prozess zu verhindern.
Am gleichen Tag haben sich die Ministerpräsidenten Bulgariens und Albaniens – Bojko Borissow und Edi Rama – telefonisch besprochen. Premier Borissow hat entschieden darauf bestanden, dass die Rechte der bulgarischen Minderheit in Albanien im Einklang mit dem Völkerrecht gewährleistet werden. Edi Rama wiederum beteuerte, dass der Gesetzentwurf immer noch in Arbeit ist und Albanien die Interessen der bulgarischen Minderheit nie verletzen würde. Europaabgeordnete aus unterschiedlichen Ländern und politischen Fraktionen haben ihre Absicht bekundet, erneut ein Schreiben im Geiste der Resolution des EU-Parlaments aus dem Monat Februar 2017 an Tirana zu richten. An dieser Stelle sei erwähnt, dass mit Blick auf diese Resolution der albanische Präsident Ilir Meta im Juli 2017 Bulgariens Außenministerin Ekaterina Sachariewa versichert hat, dass „in Albanien niemand diskreditiert oder an seiner Selbstbestimmung als Bulgare gehindert werden kann“.
Sollte aber der besagte Gesetzentwurf entgegen allen Versprechen doch verabschiedet werden, ohne dass darin die bulgarische Minderheit erwähnt wird, wäre das nicht nur eine Geste, die nicht von Freundschaft zeugt, sondern auch ein Akt der Diskriminierung gegenüber einer ethnischen Minderheit, die historisch nachgewiesen worden wurde, trotzdem aber seit Jahrzehnten auf Anerkennung wartet. Inoffiziellen Angaben zufolge leben in Albanien ca. 100.000 Bürger bulgarischer Abstammung. 1932 haben Bulgarien und Albanien während der Zweiten Balkankonferenz in Istanbul ein Protokoll unterzeichnet, in dem die albanische Delegation die Existenz der bulgarischen Minderheit in Albanien anerkennt. Wegen dem darauffolgenden Regierungswechsel und Weltkrieg konnte die Resolution allerdings nicht ratifiziert werden und seitdem steht diese Frage offen. Offen ist sie auch derzeit, in Zeiten, da Albanien vom EU-Parlament angehalten wird, die bulgarische Minderheit anzuerkennen und dessen Führungspolitiker versichern, dass die Rechte der bulgarischen Minderheit garantiert werden.
Die jüngsten Reaktionen Sofias waren sehr bestimmt und unmissverständlich, genau wie auch die Versicherungen Tiranas. In ihrem Telefonat haben die Ministerpräsidenten Bojko Borissow und Edi Rama vereinbart, den Austausch zwischen Sofia und Tirana zum besagten Gesetzentwurf fortzusetzen, so dass die Interessen der ethnischen Bulgaren in Albanien gewährleistet werden. Mit der Lösung dieser Frage ist wohl eher in naher denn in ferner Zukunft zu rechnen.
Übersetzung: Rossiza Radulowa
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