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Misstrauensvotum während EU-Ratspräsidentschaft

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Foto: BGNES

Mitte November vergangenen Jahres verlautbarte die Bulgarische Sozialistische Partei (BSP), dass sie sich einzig an den Debatten zum Rücktritt des damaligen Parlamentspräsidenten Dimitar Glawtschew, zum Haushaltsentwurf 2018 und dem Misstrauensantrag gegen die Regierung beteiligen werde. Glawtschew trat zurück, der Haushalt wurde verabschiedet, nun ist der Misstrauensantrag an der Reihe. Er wird der erste des Kabinetts „Borissow 3“ sein.

Ein Blick zurück zeigt, dass bislang kein einziges Misstrauensvotum Erfolg gehabt hat. Man nutzt es nicht, um die Staatsleitung auszuwechseln, sondern um den Kritiken gegen sie in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. So ist es auch diesmal. Einen Unterschied gibt es dennoch: Der Misstrauensantrag wird gleich zu Beginn der bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft gestellt. Die Sozialisten behaupten, sie würden den Vorsitz konstruktiv unterstützen, könnten aber nicht ihre Augen schließen.

Der Antrag wird erneut mit der um sich greifenden Korruption begründet. In dieser Beziehung stellten sie in der letzten Woche Informationen zur Verfügung, die auf unzulässige Wechselwirkungen zwischen Politikern der Regierungspartei und der Vergabe öffentlicher Aufträge hindeuten. Auch andere Behauptungen wurden geäußert, doch all das wird von den regierenden Spitzenpolitikern abgelehnt.

Zu Beginn wollten die Sozialisten und die „Bewegung für Rechte und Freiheiten“ (DPS) den Misstrauensantrag gemeinsam stellen. Da jedoch beide Parteien hinsichtlich der politischen Lage im Lang grundsätzlich verschiedener Meinung sind, trennten sich ihre Wege. Die BSP ist der Ansicht, dass es zur Borissow-Regierung eine Alternative gebe. Konträrer Ansicht ist die DPS, die in eventuellen Neuwahlen eine Ursache für eine Destabilisierung des Landes sieht. Die Sozialisten stehen nunmehr jedoch nicht allein da – die DPS unterstützt ihren Misstrauensantrag, jedoch mit anderen Argumenten. Wie sie konkret aussehen, wird sich in den Debatten zeigen.

Die Sozialisten lehnen sich zu einem Zeitpunkt gegen die Regierung auf, in dem es auch in ihren Reihen an Kontroversen nicht fehlt. Nehmer wir beispielsweise die Istanbuler Konvention. Bis vor kurzem waren die Sozialisten für ihre Ratifizierung. Nach scharfer Kritik in der Öffentlichkeit nahmen sie jedoch einen Kurswechsel vor und sind nun dagegen. Somit herrscht ein Widerspruch zur Ansicht der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) und ihres Vorsitzenden Sergej Stanischew, ehemaliger Vorsitzender der BSP. Auf dem BSP-Kongress im Oktober vergangenen Jahres nominierte sie Stanischew erneut für den Posten des Leiters der europäischen Sozialisten. Laut der inneren Opposition sind jedoch seine Chancen im Schwinden begriffen, nachdem die BSP ihre Haltung zur Istanbuler  Konvention geändert hat. Der Meinungswechsel soll übrigens von Parteichefin Ninowa im Alleingang auferlegt worden sein. Einige Beobachter sehen als wahres Ziel des Misstrauensantrags ein Manöver, bei dem die Parteispitze versuchen wird, mittels den Debatten gegen die Regierung ihre eigenen Positionen zu festigen.

Wie gewöhnlich hat auch dieses Misstrauensvotum kaum Chancen auf Erfolg. Die Sitzverteilung im Parlament verrät, dass die Regierung auf diese Weise nicht gestürzt werden kann.

Eine Umfrage des Zentrums für Analysen und Marketing, die Mitte Dezember vergangenen Jahres durchgeführt wurde, weist darauf hin, dass bei eventuellen Neuwahlen die Partei „Wolja“ nicht die 4%-Hürde schaffen und ins Parlament einziehen würde. Die sogenannten „Reformisten“ des rechten politischen Spektrums würden ihrerseits erneut draußen bleiben. Das Parlament würde aus Vertretern der GERB-Partei, der BSP, der DPS und der Vereinten Patrioten bestehen. Mit einem Zuspruch von 25,9 Prozent könnte die GERB-Partei ihren 3%igen Vorsprung vor den Sozialisten halten, für die 22,4 Prozent der Wähler stimmen würden. An die dritte Stelle käme die DPS mit 5,1 Prozent der Stimmen, gefolgt von den Patrioten mit 4,4 Prozent.

Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow



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