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Verfügung, wer einer 14-tägigen Quarantäne unterliegt

Foto: Ani Petrowa

Gesundheitsminister Kiril Ananiew hat eine Verfügung erlassen, in der festgelegt wird, welche Personen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne unterzogen werden müssen. Das sind:

  • Personen, bei denen festgestellt wurde, dass sie Kontakt zu nachgewiesenen Covid-19-Patienten hatten;

  • Personen mit leichten klinischen Beschwerden mit einer Körpertemperatur von bis zu 38 Grad, mit Husten, Unwohlsein, Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen und ohne begleitende chronische Krankheiten und Zustände, die die Immunität senken.

Einer 14-tägigen Isolation unterliegen ebenfalls alle bulgarischen Staatsbürger und Ausländer, die sich ständig, langfristig oder über einen längeren Zeitraum in der Republik Bulgarien aufhalten sowie deren Familien, wenn sie aus Risikoländern einreisen – aus China, Iran, Bangladesch, Indien, den Malediven, Nepal, Sri Lanka, Spanien, Italien, der Republik Korea, Großbritannien und Nordirland, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz.

Einer obligatorischen Isolierung und Krankenhauseinweisen unterliegen folgende positiv auf Covid-19 getestete Personen:

  • Erwachsene über 60 Jahre, unabhängig von der Klinik der Krankheit;

  • Menschen mit Begleiterkrankungen oder immunschwächenden Leiden;

  • Patienten mit schwerem klinischem Verlauf wie Atemnot oder Atembeschwerden;

  • Patienten, die unabhängig vom klinischen Krankheitsverlauf nicht über die Möglichkeit verfügen, sich zu Hause selbst zu isolieren.




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