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Alte und chronisch kranke Corona-Infizierte unterliegen nicht der Hospitalisierungspflicht

Foto: BGNES

Wenn Covid-19 bei Menschen über 60 Jahren und chronisch Kranken diagnostiziert werden sollte, müssen sie nicht obligatorisch in Krankenhäuser eingeliefert werden, lautet die jüngste Verordnung von Gesundheitsminister Kyrill Ananiew. Zu dieser Entscheidung kam es, nachdem seine Anordnung über eine Hospitalisierungspflicht für alte und chronisch kranke Corona-Infizierte im Obersten Verwaltungsgericht angefochten worden war. Rechtsschützer sind der Ansicht, dass die Zwangseinweisung in ein Krankenhaus als Form des Freiheitsentzugs ohne gerichtlichen Urteilsspruch gewertet werden könne.
Laut neuer Anordnung des Gesundheitsministers kann der behandelnde Arzt lediglich eine stationäre Behandlung anraten, falls die Erkrankung akut werden sollte. Die Verweigerung einer Krankenhauseinweisung muss schriftlich erfolgen.



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