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Fahrerlaubnis soll künftig mit Strafzettel entzogen werden können

Foto: Georgi Kornejkow, BNR

Novellen zum Straßenverkehrsgesetz sehen vor, dass mit einem Strafzettel Geldstrafen verhängt, Besitz, Kontrollpunkte und sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Beim Falschparken kann der Strafzettel auch in Abwesenheit des Fahrers ausgestellt werden. Sollte er zwei Mal nicht ausfindig gemacht werden, wird der Strafzettel als zugestellt gelten. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen zur öffentlichen Diskussion bereit. 



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