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Nichtärztliche Mediziner dürfen private medizinische Einrichtungen gründen

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Krankenschwestern haben das Recht erhalten, medizinische Einrichtungen zu eröffnen; dieses Recht bekommen auch Praxisassistenten, Entbindungshelferinnen und Reha-Assistenten. Das wurde dank der Novellen zum Gesetz über die medizinischen Einrichtungen ermöglicht, die von der Regierung vorgeschlagen und vom Parlament verabschiedet wurden. Voraussetzung sind mindestens 3 Jahre Berufserfahrungen. Die Dienstleistungen können auch im Haus des Patienten erwiesen werden, falls es dessen gesundheitliche Lage bedingt.



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