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Verweigerung der Ausreise wegen unbezahlter Bußgelder gesetzwidrig

Foto: BNR

Das bulgarische Verfassungsgericht bestätigte, dass eine Verweigerung der Ausreise eines Bürgers wegen unbeglichener finanzieller Verpflichtungen ungesetzlich ist, informierte Rechtsanwalt Iwan Todorow. „Dennoch ist eine Anweisung an die Grenz- und Straßenpolizei erfolgt, mit der nicht nur die Verfassung des Landes verletzt wird. Diese Maßnahme schränkt direkt die Reisefreiheit ein, die in der Europäischen Union ein verbrieftes Recht ist und mit einigen Beschlüssen des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt wurde“, unterstrich Todorow dem BNR gegenüber. „Die Kontrollorgane haben einzig im Landesinneren die Befugnis dazu, jedoch nicht an der Grenze. Aus diesem Grund wurden bereits einige Klagen gegen solche Kontrollen an den Grenzübergangsstellen in Bezug auf unbezahlte Bußgelder erhoben“, fügt der Rechtsanwalt hinzu.



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