Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

Impfpflicht sei keine Diskriminierung entschied Oberstes Administrationsgericht

Foto: BGNES

Das Oberste Administrationsgericht erklärte die Entscheidung des Administrationsgerichts in Sliwen, das die Impfpflicht als diskriminierend eingestuft hatte, für nichtig. Das Gericht in Sliwen hatte die obligatorische Impfung als Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens für eine Diskriminierung erklärt. Dagegen hatten die Gesundheitsbehörden geklagt.
Die Obersten Richter befanden nun, dass die obligatorische Impfung keinesfalls einige
Gruppen von Kindern anderen gegenüberstelle. Sie ziele lediglich darauf ab, angemessene Bedingungen für die Durchführung der geplanten Impfungen von Kindern zu schaffen, die gesetzlich vorgesehen sind und schützt ihre Gesundheit und ihr Leben vor Epidemien. Auf diese Weise schütze der Staat die Gesundheit und das Leben aller bulgarischer Bürger, heißt es in der Begründung des Obersten Administrationsgerichts, die von seinem Pressedienst zitiert wurde. 



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Verletzter bulgarischer Staatsbürger weiter in der Gewalt von Hamas

Die bulgarische Diplomatie nutzt ihren Einfluss, um die Befreiung bulgarischer Staatsbürger zu erwirken, die Geiseln der Hamas im Gazastreifen sind. Wir danken der bulgarischen Botschafterin Slawena Gergowa und dem EU-Botschafter in Israel..

veröffentlicht am 19.02.25 um 14:43
Rossen Scheljaskow

Premierminister Scheljaskow nimmt per Videoschalte an Ukraine-Krisensitzung teil

Premierminister Rossen Scheljaskow nimmt heute an der zweiten außerordentlichen Sitzung zur Ukraine teilnehmen, die vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgerichtet wird, teilte der Pressedienst der Regierung mit. Bulgarien erhielt..

veröffentlicht am 19.02.25 um 12:01

Finanzministerium hat Haushaltsentwurf 2025 vorgelegt

Bis zu 6,4 Milliarden Lewa (3,3 Milliarden Euro) beträgt das geplante Defizit für 2025, was 3 Prozent des BIP entspricht. Der Ausgabenteil wird 40 Prozent des BIP nicht überschreiten. Das den Gemeinden zugesagte Investitionsprogramm ist im..

veröffentlicht am 19.02.25 um 09:50