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Im Entwurf einer neuen Verfassung hat der Generalstaatsanwalt weniger Befugnisse

Krassimir Zipow
Foto: Ani Petrowa, BNR

Laut dem vorgeschlagenen Text, der die Justiz betrifft, wird der Generalstaatsanwalt keine übermäßigen Befugnisse haben. Dies sagte der stellvertretende Vorsitzende der GERB-Parlamentsfraktion Krassimir Zipow in einem Interview für den BNR.

Es gehe darum, den Obersten Justizrat und die Aufsichtsbehörde beim Obersten Justizrat in zwei Gremien aufzuteilen – in den Rat der Richter und den Rat der Staatsanwälte und Ermittler, mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden.

Die Idee sei, dass alles in der jeweiligen Gemeinschaft von Magistraten gelöst und somit der Verdacht über eine Einmischung in die Justiz beseitigt wird.



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