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Einfuhr von medizinischer Ausrüstung bis Jahresende von Mehrwertsteuer befreit

Foto: BTA

Die Regierung hat per Dekret die Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission über die Befreiung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer von zur Bekämpfung der Covid-19-Ausbreitung notwendigen Waren eingeleitet.

Bis Ende des Jahres wird die Versorgung von Ärzten, Krankenschwestern und Patienten mit medizinischer Ausrüstung erleichtert. Die Maßnahme umfasst Masken und Schutzausrüstung, Test-Sets, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. Falls erforderlich, kann die Frist für die Zoll- und Steuererleichterung über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert werden. Der EU-Beschluss vom 20. März wurde auf Ersuchen aller Mitgliedstaaten und Großbritanniens getroffen.



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