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Kontrolle, ob öffentliche Websites behindertengerecht sind

Die Staatliche Agentur für E-Government wird prüfen, ob die Websites öffentlicher Einrichtungen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. Die Inspektion wird die Websites von 215 Banken, Versicherungsgesellschaften, Krankenhäusern, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen erfassen.

Laut einer europäischen Richtlinie vom 23. September müssen die Websites öffentlicher Einrichtungen an Menschen mit Behinderungen angepasst werden, informierte unser Reporter Dobromir Widew.


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