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Publikum bei Indoor-Sportveranstaltungen zugelassen

Auf Anordnung des Gesundheitsministers müssen ab dem 1. Oktober alle aus der Ukraine in Bulgarien Anreisenden einen negativen PCR-Tests vorlegen.

Eine andere Anordnung ermöglicht die Durchführung von Indoor-Sportwettkämpfen vor Publikum, falls zwischen den Zuschauern mindestens ein Sitzplatz frei ist und ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die Sportveranstaltungen sind bei einer höchstens 50-prozentigen Auslastung der Zuschauerkapazität erlaubt.

Gemäß der gleichen Anordnung nehmen die Zentren zur Unterstützung der persönlichen Entwicklung ihre Aktivitäten wieder auf, unter Einhaltung der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft und vom Gesundheitsministeriums ausgearbeiteten Covid-19-Richtlinien.


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