Laut der gültigen Gesetzgebung in Bulgarien dürfen Zahlungen von über 10.000 Lewa (ca. 5.115 Euro) nur per Banküberweisungen getätigt werden, erinnert das Finanzamt.
Anlass für diesen Hinweis gab eine Analyse des Finanzamts, laut der von Juni bis August dieses Jahres über 2.600 Barzahlungen getätigt worden seien, die über der festgelegten Höchstsumme lagen. Das Bußgeld für natürliche Personen beläuft sich auf 25 Prozent der getätigten Zahlung, bei juristischen Personen sogar 50 Prozent.
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