Das Verfassungsgericht muss sich auf Beschwerde der oppositionellen Bulgarischen Sozialistischen Partei (BSP) darüber äußern, ob sich Abgeordnete, die sie wegen Covid-19 in Isolation befinden, online an den Abstimmungen des Parlaments beteiligen dürfen. Laut den Sozialisten müsse entsprechend dem Grundgesetz eine Parlamentssitzung eröffnet werden, wenn über die Hälfte der Abgeordneten im Saal sind. Die regierende GERB-Partei und der kleine Koalitionspartner „Vereinigte Patrioten“ hätten laut der BSP die Regeln über die Parlamentsarbeit diesbezüglich geändert, weil sie Probleme mit dem Quorum haben.
Falls das Verfassungsgericht die veränderten Regeln zur Parlamentsarbeit für verfassungswidrig erklären sollte, wird das alle Beschlüsse außer Kraft setzen, die mit Abstimmung aus Distanz gefasst worden sind.Die Europäische Kommission hat die Gewährung einer staatlichen Beihilfe in Höhe von 25,51 Mio. Euro für das Postunternehmen „Bulgarische Post“ genehmigt. Damit soll die Rentabilität des Unternehmens wiederhergestellt werden. Die bulgarische Post muss..
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In der Schwarzmeerstadt Burgas findet im Meeresgarten von 10:00 bis 14:30 Ortszeit die 17. Oltimer-Parade von klassischen Autos und Motorrädern statt...