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Noch keine Einigung über Krisengesetzgebung erzielt

Arbeits- und Sozialministerin Denitza Satschewa
Foto: BGNES

Es konnte noch keine politische Einigung über die von der Gewerkschaftszentrale KNSB und der Vereinigung des Industriekapitals in Bulgarien vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsgesetzbuches erzielt werden. Es wird darauf bestanden, dass in das Arbeitsgesetzbuch der neue Begriff „vorübergehende Zwangsstillegung“ eingeführt wird, wenn Unternehmen auf Anordnung staatlicher Organe ihr Arbeit vorübergehend einstellen müssen; in solchen Fällen sollen Arbeitgeber und Angestellte vom Staat entschädigt werden. Arbeits- und Sozialministerin Denitza Satschewa kommentierte, dass eine solche Festlegung genau überdacht werden müsse, da es dem Staat Hunderte Millionen kosten würde, übermittelte die Korrespondentin Maria Kostowa. Satschewa würde prinzipiell die Einführung einer Gesetzgebung für Krisenzeiten befürworten und führte als Beispiel Deutschland an, wo in solchen Fällen sofort spezielle Gesetze wirksam werden.



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