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Tabakproduzenten bestehen wegen Covid-19 auf Beihilfe

Foto: Archiv BGNES

Die Nationale Vereinigung der Tabakproduzenten verlangt, dass die Branche in diesem Jahr ein staatliche Hilfe nach der De-minimis-Beihilfe-Regelung erhalten soll. Das werde heute vom Tabak-Konsultationsrat näher besprochen werden, informierte die BNR-Reporterin Wesselina Milanowa.

Die Tabakhersteller wurden innerhalb der Maßnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen nicht mit einbezogen, da die Gelder aus der Europäischen Union stammen und diese den Tabakanbau nicht stimuliert.

Die finanzielle Unterstützung, die ein Landwirt nach der De-minimis-Beihilfe-Regelung maximal erhalten kann, beträgt 25.000 Euro für die Zeit von drei aufeinanderfolgenden Jahren.


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