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Schattenwirtschaft eingeschränkt, jedoch noch nicht ausreichend

Foto: BGNES

Der Verband des Industriekapitals in Bulgarien stellte eine von ihm erarbeitete Nationale Karte der illegalen Beschäftigung vor. Die irregulären Beschäftigungsverhältnisse sind nämlich am häufigsten in der Schattenwirtschaft anzutreffen. Das Projekt ist Teil der Bemühungen der Unternehmen, den Zugang zur Beschäftigung zu verbessern und dabei auch die Schattenwirtschaft einzudämmen.

In den letzten Jahren werde laut dem Verband des Industriekapitals eine Verringerung der Schattenwirtschaft in Bulgarien registriert. Seit 2010 bewertet die Organisation den Umfang der informellen Wirtschaft anhand des Index „Wirtschaft im Hellen“. Nach den gesammelten Informationen machte die Schattenwirtschaft 2010 ganze 36,65 Prozent der bulgarischen Wirtschaft aus; heute seien es lediglich 21,48 Prozent. Trotz dieser positiven Tendenz bleibe sie jedoch deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Bemühungen in diese Richtung sollten nicht nachlassen, da die Schattenwirtschaft rechtschaffende Unternehmen belaste, ihnen Wettbewerbsvorteile raube und den Angestellten schade. Das betonte auf einem Runden Tisch der Vereinigung des Industriekapitals in Bulgarien zum Thema „Nationale Karte der illegalen Beschäftigung“ der Vorstandsvorsitzende Wassil Welew.

Am Forum beteiligten sich Vertreter der staatlichen Verwaltung, Branchen- und Bürgerorganisationen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Experten, die sich mit der Schattenwirtschaft auseinandergesetzt haben, sind fest davon überzeugt, die Pandemie habe die Notwendigkeit verdeutlicht, dass Beschäftigung und Einkommen „ans Helle“ müssen. Diejenigen, die ihre Einkommen verheimlicht haben, konnten die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Angestellten nicht nutzen. Die stellvertretenden Arbeits- und Finanzminister Lasar Lasarow und Marinela Petrowa, die an der Veranstaltung teilnahmen, teilten diese Meinung.

Nach Analysen des Verbands des Industriekapitals in Bulgarien ist die häufigste Form irregulärer Beschäftigungsverhältnisse der Abschluss eines Vertrags mit fiktiven Klauseln und die zusätzliche Zahlung von Lohnbeträgen in bar, die nicht versteuert werden. Am meisten seien solche Praktiken in den Bereichen Handel, KFZ-Reparatur, Bauwesen, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei, Transport, Lagerwesen und Post, Hotel- und Gaststättenwesen und Bergbau zu beobachten.

Als Gegenmaßnahme gegen illegale Erwerbstätigkeit schlagen Experten vor, die Arbeitsgesetzgebung zu überprüfen und zu aktualisieren, um rechtliche Voraussetzungen für die Verhinderung irregulärer Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und die Lukrativität solcher Praktiken zu verringern.

Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass die Krankenversicherungsbeiträge einzig von den Arbeitnehmern gezahlt werden sollen. Derzeit werden 60 Prozent dieser Beiträge vom Arbeitgeber und 40 Prozent vom Arbeitnehmer entrichtet. Dieser Vorschlag soll das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an illegaler Erwerbstätigkeit erheblich verringern und das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers erhöhen, nicht nur auf der Grundlage eines gesetzlichen Arbeitsvertrages zu arbeiten, sondern auch über den vollen Betrag des Bruttolohns versichert zu sein.

Zusammengestellt: Miglena Iwanowa

Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow



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