Bis zum 10. März müssen die Parteien und Koalitionen, die an den Parlamentswahlen teilnehmen, gemäß Art. 171, Abs. 2 des Wahlgesetzes beim Rechnungshof Informationen über ihre Spender, deren vollständigen Namen, Personenkennzahl und Anschrift sowie über Art, Zweck, Höhe oder Wert der getätigten Spenden einreichen. Die Namen juristischer Personen und Einzelunternehmer sowie Art, Zweck, Höhe oder Wert der gemachten Spenden müssen ebenfalls angeführt werden. Falls die Spenden den Mindestlohn übertreffen, muss die Herkunft der Mittel angegeben werden. Die Teilnehmer an den Parlamentswahlen müssen auch die Namen der Soziologie-, Werbe- und PR-Agenturen nennen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Am Freitag werden die Tiefsttemperaturen zwischen 4 und 9°C liegen, im Südosten bis 12°C; für Sofia werden sie bei etwa 6°C liegen. Im Verlauf der kommenden 24 Stunden wird es bewölkt bleiben. Fast im ganzen Land werden Regenfälle einsetzen. Tagsüber..
Das Bezirksgericht Warna hat den Bürgermeister der Stadt, Blagomir Kozew, gegen eine Kaution von 200.000 Lewa (etwa 102.258 Euro) auf freien Fuß gesetzt. Anhänger des Bürgermeisters sowie Sympathisanten der Partei „Wir setzen die..
Drei Personen, darunter ein italienischer Staatsbürger, wurden beim gestrigen Großprotest gegen die Annahme des Haushalts vor dem Parlamentsgebäude festgenommen, teilte der Direktor der Stadtpolizei Sofia, Generalkommissar Ljubomir Nikolow, mit...