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Maßnahmen teilweise gelockert

Foto: BGNES

Ab heute haben die Großeinkaufszentren, die keine Lebensmittel führen, erneut geöffnet. In Kraft sind aber weiterhin die epidemiologischen Maßnahmen, wie Einhaltung von Distanz zwischen den Kunden. Zugelassen sind ferner Kultur- und Vergnügungsveranstaltungen, wobei die Säle nur zu 30 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet werden dürfen. Zwischen den Sitzen der Gäste muss ein Abstand von anderthalb Metern gewährleistet werden. Das Tragen von Atemschutzmasken ist für die Besucher obligatorisch.

Gastronomische Einrichtungen und Vergnügungslokale können erneut ihre Tore für Besucher öffnen. Sie dürfen jedoch nur halb soviele Besucher empfangen; auch die Öffnungszeiten sind von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr beschränkt.




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