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Begrenzung für Wahllokale im Ausland wurde aufgehoben

Foto: BGNES

Die Anzahl der Wahllokale im Ausland wird unbegrenzt sein, hat das Parlament endgültig beschlossen. Nachdem GERB eine neue Abstimmung beantragt hat, wurde die Änderung nach heftigen Debatten mit 117 Ja-Stimmen angenommen. 107 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten und 8 stimmten dagegen. Die Änderung wurde von der Partei „Es gibt ein solches Volk“ vorgeschlagen und wurde im Plenarsaal von „Demokratisches Bulgarien“, „Erhebe dich! Fratzen raus!“ und der DPS unterstützt.
Bisher waren die Wahllokale in Nicht-EU-Staaten auf 35 beschränkt. Diese Begrenzung wurde 2016 von GERB und der Patriotischen Front mit der Idee eingeführt, die Stimmen aus der Türkei zu begrenzen. Nach dem Brexit sorgte sie jedoch für Probleme wegen der großen Anzahl aktiver bulgarischer Wähler in Großbritannien. Viele von ihnen haben sich beschwert, dass sie es nicht geschafft haben, ihre Stimme abzugeben.



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