Die Zentrale Wahlkommission hat der Anforderung des Generalstaatsanwalts für die strafrechtliche Verfolgung eines Abgeordnetenkandidaten in Burgas für die bevorstehenden Parlamentswahlen am 11. Juli stattgegeben.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Zeugen vor einem Richter befragt, an mehreren Adressen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen vorgenommen sowie Beweismittel und Dokumente gesammelt.
Ende Juni habe der Kandidat-Abgeordnete mit den Initialen Z. G. vier Personen im Dorf Marinka Immobilienvorteile verschafft, um sie davon zu überzeugen, am 11. Juli zugunsten eines bestimmten Kandidaten und einer bestimmten Koalition zu wählen. Für ein Vergehen dieser Art kann Freiheitsentzug von 1 bis 6 Jahren und eine Geldstrafe von 10.000 bis 20.000 Lewa (ca. 5.100 bis 10.200 Euro) auferlegt werden.Die Europäische Kommission hat den 4. Juni als Datum für die Veröffentlichung des außerordentlichen Konvergenzberichts über Bulgariens Bereitschaft zur Einführung des Euro festgelegt. Der Bericht wird im Frühjahrspaket des Europäischen..
Heute um 14.30 Uhr werden die Abgeordneten über das zweite Misstrauensvotum gegen das Kabinett von Premierminister Rossen Scheljaskow abstimmen. Es wurde letzte Woche von der Partei METSCH eingereicht und wird von „Wasraschdane“ und „Welitschie“..
Am Donnerstag wird es überwiegend sonnig sein. Es wird ein schwacher, in Ostbulgarien bis mäßiger Ost-Südost-Wind wehen. Die Tiefsttemperaturen werden zwischen 6 und 11°C liegen, in Sofia um 10°C. Höchsttemperaturen klettern auf 21 bis 26°C, in der..