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Immunität von Abgeordnetenkandidaten aufgehoben

| aktualisiert am 07.07.21 um 18:11
Foto: BGNES

Die Zentrale Wahlkommission hat der Anforderung des Generalstaatsanwalts für die strafrechtliche Verfolgung eines Abgeordnetenkandidaten in Burgas für die bevorstehenden Parlamentswahlen am 11. Juli stattgegeben.

Im Zuge der Ermittlungen wurden Zeugen vor einem Richter befragt, an mehreren Adressen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen vorgenommen sowie Beweismittel und Dokumente gesammelt.

Ende Juni habe der Kandidat-Abgeordnete mit den Initialen Z. G. vier Personen im Dorf Marinka Immobilienvorteile verschafft, um sie davon zu überzeugen, am 11. Juli zugunsten eines bestimmten Kandidaten und einer bestimmten Koalition zu wählen. Für ein Vergehen dieser Art kann Freiheitsentzug von 1 bis 6 Jahren und eine Geldstrafe von 10.000 bis 20.000 Lewa (ca. 5.100 bis 10.200 Euro) auferlegt werden.


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