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Generalstaatsanwalt: Personen unter Zeugenschutz werden gefährdet

Иван Гешев
Foto: BGNES

Chefankläger Iwan Geschew bezeichnete die Gesetzesänderungen, durch die das Zeugenschutzbüro von seiner Obhut an das Justizministerium überführt wird als nicht gut durchdacht. Die Übergabe der Struktur würde geschützte Zeugen gefährden, behauptet der Generalstaatsanwalt und fügt hinzu, dass aus den verabschiedeten Änderungen nicht ersichtlich werde, wie diese Überführung genau ablaufen und wie der wirksame Schutz der entsprechenden Personen in der Übergangszeit gewährleistet werde. 



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