Fast 42 Millionen Sendungen werden ab 2020 von der Nationalen Einnahmeagentur überwacht, wobei der Nachnahmebetrag über 3,6 Milliarden Lewa (1,84 Milliarden Euro) beträgt. Das zeigen die Daten der Online-Händler, die von den Postbetreibern (Kurierunternehmen) an die Nationalen Einnahmeagentur übermittelt werden.
Mehr als 11 Millionen Sendungen gehen an Privatpersonen. Die per Nachnahme erhaltenen Beträge werden in den vom Finanzamt im voraus ausgefüllten elektronischen Steuererklärungen erfasst, die von natürlichen Personen bei der Erklärung ihres Einkommens verwendet werden können. Beim Verkauf von Dingen für den Eigenbedarf brauchen Bürger die erhaltenen Beträge nicht zu deklarieren, stellt das Finanzamt klar.
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