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Bis 12 Jahre Haft für Cyberkriminalität im Gespräch

Foto: BGNES

Der parlamentarische Ausschuss für E-Government hat für härtere Strafen für Cyberkriminalität im Strafgesetzbuch gestimmt. Sexualverbrechen gegen Minderjährige und Jugendliche sollten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren geahndet werden. Bei Fällen einer vorsätzlichen Infektion mit einem Computervirus sollte der Täter eine effektive Freiheitsstrafe von bis zu 9 Jahren verbüßen und eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro zahlen, legten die Abgeordneten fest. Wenn das infizierte Computernetzwerk jedoch zur kritischen Infrastruktur gehört, kann die Haftstrafe auf 12 Jahre erhöht werden. 
Den jetzt geltenden Vorschriften nach wird Cyberkriminalität mit 3 Jahren Gefängnis geahndet.



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