Der Oberste Justizrat will am 12. April darüber entscheiden, ob die Amtszeit des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew vorzeitig beendet werden soll. Der Justizrat akzeptierte fünf der von der Justizministerin Nadezhda Jordanowa angeführten Gründe. Drei wurden nur teilweise angenommen und einer zurückgewiesen.
Kurz vor der Sitzung des Obersten Justizrates hat der Generalstaatsanwalt Iwan Geschew den Antrag von Justizministerin Nadeschda Jordanowa, ihn abzusetzen, als „juristisches Nichts“ abgetan. Seinen Worten zufolge ziele man damit darauf ab, „die Staatsanwaltschaft unter Kontrolle zu bringen, um sie für illegitime politische Zwecke zu nutzen“.
Nadeschda Jordanowa wiederum erklärte, seine Behauptung würde absolut nicht der Wahrheit entsprechen und sei ein Versuch, den Fokus vom Hauptproblem abzulenken und zwar, dass niemand im Land unantastbar sein dürfe.
Am Dienstagmorgen wird die Sicht in den Ebenen und Tälern eingeschränkt sein. Die Tiefsttemperaturen werden zwischen -10 und -4°C liegen, in einigen Becken bis zu -14°C. In Sofia werden es etwa -10°C sein. Tagsüber wird es meist sonnig sein. Die..
Energieminister Schetscho Stankow hält sich zu einem Arbeitsbesuch in den Vereinigten Staaten auf, um am sechsten Delphi-Forum in Washington teilzunehmen. Auf seinem Programm stehen die Teilnahme an einer hochrangigen Diskussion über die neue..
Innenminister Daniel Mitow traf sich mit Österreichs Botschafterin in Bulgarien, Andrea Ikić-Böhm. Beide schätzten die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der inneren Angelegenheiten sehr hoch ein. Botschafterin Ikić-Böhm betonte, dass..