Die Regierung hat Änderungen der Verordnung über die Zulassung von Studenten an bulgarischen Hochschuleinrichtungen gebilligt. Sie sollen es Ausländern erleichtern, sich an Hochschulen und Universitäten des Landes bewerben zu können.
Die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das sich für viele ausländische Studenten als ein Hindernis erwies, entfällt. Auch das Verfahren zur Vorlage einer Kopie des Gymnasialabschlusses wird vereinfacht.
Unabhängig davon müssen Hochschuleinrichtungen Informationen zu den Aufnahmeprüfungen und den Fächern, die für die Gesamtnote entscheidend sind, für jede Studienrichtung bereitstellen.
Die Zulassungsänderungen sollen die Studienwahl erleichtern und den Bewerbern mehr Zeit für eine Entscheidung gewähren.
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