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Mindestlohn steht zur Diskussion

Foto: BGNES

Ab dem 1. Januar 2023 soll der Mindestlohn nach einer Formel berechnet und nicht administrativ vom Staat festgelegt werden. Das Sozialministerium stellte Unternehmen und Gewerkschaften drei Möglichkeiten für den Mechanismus vor. Der Mindestlohn soll 50 % des Landesdurchschnitts des Vorjahres, 49-51 % des Durchschnittslohns oder 50 % bis 45 % je nach Wirtschaftswachstum betragen. Die Vorschläge stehen im Einklang mit der erwarteten europäischen Richtlinie über faire Einkommen.
Arbeitgebern zufolge sollte der Mindestlohn 60 % des Landesdurchschnitts betragen.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 363 Euro, sollte aber mindestens 426 Euro betragen. Damit würde er trotzdem der niedrigste in der EU sein.



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