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Ab 4. August gilt in Sofia Maskenpflicht in Innenräumen

Foto: BGNES

Auf dem Territorium der bulgarischen Hauptstadt Sofia haben die örtlichen Gesundheitsbehörden erneut Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 eingeführt, die am 4. August in Kraft treten und vorerst 30 Tage gültig sein werden.

Alle Personen, die sich in öffentlichen Innenräumen aufhalten, wie medizinische Einrichtungen, Apotheken, Optiker, Sozialdienste, Verwaltungseinrichtungen, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich Taxis, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Flughäfen und U-Bahnstationen in Sofia, müssen eine Einweg-Gesichtsschutzmaske oder eine Maske für mehrmaligen Gebrauch tragen.

Den Arbeitgebern wird empfohlen, wo es möglich ist, Fernarbeit einzuführen.




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