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Wahllokale im Ausland müssen bis zum 10. September bekanntgegeben werden

Foto: BGNES

Bis zum 10. September oder 21 Tage vor den Parlamentswahlen am 2. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZWK) Zeit, um die Staaten und Orte zu bestimmen, in denen Wahllokale eingerichtet werden, wurde nach ihrer heutigen Sitzung bekannt, informiert BTA. Des Weiteren hat die ZWK festgelegt, wie die Wahllokale im Ausland nummeriert werden sollen.



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