Die Europäische Kommission genehmigte staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Landwirte bei der Bewältigung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in Höhe von 218 Millionen Euro.
Die Regelung wurde innerhalb des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfemaßnahmen in der Krise als Ausgleich für die gegen Russland verhängten Sanktionen und zur Gewährleistung der Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit genehmigt.
Die Landwirte haben Anspruch auf direkte Zuschüsse, wobei die Höhe der Beihilfe für jeden Landwirt auf der Grundlage der Anzahl der Tiere und der Hektar landwirtschaftlicher Fläche berechnet wird. Die Obergrenze der finanziellen Hilfe liegt bei 62.000 Euro pro Unternehmen, die landwirtschaftliche Grundprodukte herstellen.
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