Die Anordnung zur Verhaftung des GERB-Vorsitzenden Bojko Borissow wurde vom Gericht in letzter Instanz für rechtswidrig erklärt, berichtet die bulgarische Nachrichtenagentur BTA unter Berufung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Stadt Sofia. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts Sofia vom April, mit dem der Haftbefehl für Borissow als rechtswidrig aufgehoben wurde. Nach Ansicht der Richter sei die 24-stündige Inhaftierung nicht nur eine „sachlich unbegründete“ Maßnahme, sondern „erscheint auch nicht mit dem Ziel des Gesetzes vereinbar“. Zudem enthalte der Haftbefehl keine Begründungen, „die die Notwendigkeit der Vollstreckung der Verwaltungszwangsmaßnahme rechtfertigten“.
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