Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

Ca. 100 Häuser in überschwemmten Dörfern bei Karlowo könnten abgerissen werden

Foto: BNR Plowdiw

96 Häuser in den vom Hochwasser betroffenen Dörfern Bogdan, Karawelowo und Slatina im Raum Karlowo werden einer Inspektion unterzogen. Experten werden prüfen, ob sie repariert werden können oder abgerissen werden müssen. Wenn ein Gebäude nicht repariert werden kann, wird die Gemeinde beim Besorgen der notwendigen Dokumente und dem Abriss des Gebäudes helfen. Eigentümer, deren Häuser bewohnbar sind, erhalten grundlegende Baumaterialien, um die Reparaturen durchzuführen.

Die Sozialhilfeagentur hat damit begonnen, den Betroffenen eine einmalige Beihilfe in Höhe von 375 Lewa (191) zu zahlen.

Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Wasserversorgung in einigen der überschwemmten Dörfer werden fortgesetzt. Das Wasser in der Gemeinde Karlowo ist aufgrund der Flutkatastrophe immer noch nicht zum Trinken und Kochen geeignet.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Daniel Mitow

Warnung vor Hochwassergefahr am 3. Oktober

Aus dem europäischen Hochwasserwarnsystem ist ein Hinweis auf eine erwartete Verschärfung der Lage in Bulgarien am 3. Oktober eingegangen.  Das teilte Innenminister Daniel Mitow bei einer Besprechung über die Einsatzbereitschaft der..

veröffentlicht am 03.10.25 um 08:40
Erster Schnee im Witoscha-Gebirge

Wetteraussichten für Freitag, den 3. Oktober

Im Laufe des nächsten Tages ( Freitag ) wird es keine wesentliche Wetteränderung geben. Es wird bewölkt sein mit verbreiteten, vielerorts ergiebigen Regenfällen, in den Bergregionen oberhalb von 600 bis 800 m mit Schneefall. Gegen Tagesende werden die..

veröffentlicht am 02.10.25 um 19:45
Borislaw Sarafow, amtierender Generalstaatsanwalt

WKS enthebt Borislaw Sarafow seines Amtes als amtierender Generalstaatsanwalt

Die Strafrechtskammer des Obersten Kassationsgerichts (WKS) hat entschieden, dass das Mandat des amtierenden Generalstaatsanwalts kraft Gesetzes („ex lege“) nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten endet.  Daher ist..

veröffentlicht am 02.10.25 um 17:38