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Keine Einigung zum Mindestgehalt

Foto: BGNES

Die Partner im trilateralen Rat aus Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften konnten sich nicht zu den Gesetzentwürfen über die Erhöhung der Gehälter und Renten einigen. Die Regierung und die Arbeitgeber sind gegen den Vorschlag, dass der Mindestlohn die Hälfte des durchschnittlichen Bruttoeinkommens im Land ausmachen soll. Auch über die Vorschläge zur Neuberechnung der Renten wurde keine Einigung erzielt. Die Übergangsregierung schlägt vor, dass der diesjährige Staatshaushalt auch im kommenden Jahr gültig bleiben soll. Darin ist die 12 %-ige Erhöhung von allen Renten ab Juli vorgesehen.



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