Das Parlament lehnte den von der BSP eingebrachten Antrag auf Änderung des Arbeitsgesetzes ab, der vorsah, den Mindestlohn ab dem 1. Juli 2023 statt ab dem 1. Januar 2024 für einen Zeitraum von 12 Monaten auf 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns im Land festzulegen.
Wäre der Vorschlag angenommen worden, wäre der Mindestlohn auf 850 Lewa (434,6 Euro) angehoben worden, was nach Ansicht der Antragsteller die steigenden Preise und die Inflation ausgeglichen hätte.
„Es steht die Verabschiedung des Staatshaushalts bis Ende 2023 und dann für 2024 an. Dieser Haushalt wird unsozial sein - ein Defizit von 3 Prozent bedeutet, dass alle Einkommen eingefroren werden“, kommentierte die BSP-Vorsitzende Kornelia Ninowa.
Derzeit beträgt der Mindestlohn 780 Lewa (398,81 Euro).
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