Generalstaatsanwalt Iwan Geschew wird heute eine Erklärung im Bulgarischen Nationalen Fernsehen BNT abgeben.
So nimmt er Gebrauch von dem Recht, das ihm durch einen Artikel des Gesetzes über Rundfunk und Fernsehen eingeräumt wird. Der Text besagt, dass „der Präsident der Republik, der Präsident der Volksversammlung, der Premierminister, der Generalstaatsanwalt und die Leiter des Verfassungsgerichts, des Obersten Verwaltungsgerichts und des Obersten Kassationsgerichts das Recht auf eine Ansprache im Bulgarischen Nationalen Rundfunk und im Bulgarischen Nationalen Fernsehen haben“.
Die Ansprache erfolgt vor dem Hintergrund immer lauter werdender Forderungen nach der Amtsenthebung von Geschew.
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