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Tag zum Nachdenken vor der zweiten Runde der Kommunalwahlen

Foto: BGNES

Der heutige 4. November ist ein Tag zur Besinnung und zum Nachdenken vor der zweiten Runde der Kommunalwahlen. Das Verbot für politische Agitation und Werbung sowie für die Veröffentlichung von Ergebnissen von Meinungsumfragen in jeglicher Form ist wieder in Kraft und bleibt bis zum Ende des Wahltages am Sonntag. Jede Gemeinde ist befugt, den Verkauf von Alkohol in ihrem Gemeindegebiet zu verbieten.
Am 5. November findet die Stichwahl zwischen den Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters in den Gemeinden statt, in denen am 29. Oktober keiner der Kandidaten mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Der Wahltag am Sonntag beginnt um 7:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Sollten sich Warteschlangen vor einigen Wahllokalen gebildet haben, kann die Zentrale Wahlkommission die Zeit zum Wählen bis 21:00 Uhr verlängern.
Am 5. November wird zum ersten Mal bei einer Kommunalwahl gemischt abgestimmt werden - mit Stimmzetteln und Wahlmaschinen, nachdem dieses System wegen eines Skandals im ersten Wahlgang außer Kraft gesetzt wurde. Gewählt wird in mehr als 7.250 Wahllokalen, in 5.900 davon auch mit Wahlmaschinen.
Text: Miglena Iwanowa
Übersetzung: Georgetta Janewa



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