Das Parlament hat in zwei Lesungen Änderungen zum Gesetz über die Kontrolle restriktiver Maßnahmen gegen Russland angenommen, durch die die Energiegebühren für den Transit von Erdgas russischer Herkunft auf die Nutzer der Dienstleistung, in diesem Fall “Gazprom“, übertragen und von der Zollbehörde und vom Finanzamt eingezogen werden sollen.
Der mit den Stimmen von GERB-SDS, PP-DB und DPS angenommene Änderungsantrag korrigiert den am 13. April angenommenen Parlamentsbeschluss, wonach die Gebühren zuvor vom Betreiber des Gasfernleitungsnetzes „Bulgartransgaz“ zu entrichten waren.
Derart soll die finanzielle Lage des Fernleitungsnetzbetreibers nicht gefährdet werden.
Die Opposition warnte, dass Bulgarien wegen der Erhebung einer Gebühr von 20 Lewa/10,23 Europro Megawattstunde für die Transitdurchleitung internationale Sanktionen drohen.
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