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Gewinnsteuer für Großunternehmen angehoben

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Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio. Euro werden künftig eine zusätzliche Steuer von 5 % auf ihre Gewinne zahlen, aber mit einer Entlastung von 8 %, wenn sie in langfristigen materiellen Aktiva investieren. Das hat das Parlament in zweiter Lesung mit Änderungen am Körperschaftssteuergesetz beschlossen. Die Einführung einer Gewinnsteuer von weiteren 5 % zusätzlich zu den bestehenden 10 % für große Kapitalgesellschaften erfolgt im Rahmen einer europäischen Richtlinie. Die Abgeordneten sind der Forderung des Verbandes des Industriekapitals nachgekommen, die Steuer mit den in der europäischen Richtlinie vorgesehenen Zugeständnissen einzuführen. So bleibt die Gewinnsteuer auf dem derzeitigen Satz von 10 %, wie er in der EU üblich ist. Nach Angaben des Finanzministeriums betrifft die zusätzliche Steuer etwa 500 große Unternehmen, hauptsächlich Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Land tätig sind.



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